PRIVATSPHÄRE UND SICHERHEIT
Mit ConsultAssistent übermitteln die Patienten dem Arzt Informationen über gesundheitliche Beschwerden und Zustände. Dies trägt dazu bei, die Beratung effektiver und effizienter zu gestalten. Dabei müssen die Patienten natürlich darauf vertrauen können, dass diese Informationen nicht einfach auf der Straße landen. Persönliche Gesundheitsinformationen sind sehr sensibel.

PRIVATSPHÄRE UND SICHERHEIT
Mit ConsultAssistent übermitteln die Patienten dem Arzt Informationen über gesundheitliche Beschwerden und Zustände. Dies trägt dazu bei, die Beratung effektiver und effizienter zu gestalten. Dabei müssen die Patienten natürlich darauf vertrauen können, dass diese Informationen nicht einfach auf der Straße landen. Persönliche Gesundheitsinformationen sind sehr sensibel.

Patienten und Gesundheitseinrichtungen können sich daher darauf verlassen, dass wir sowohl als Organisation als auch in unserer Anwendung sehr sicher und sorgfältig damit umgehen: ConsultAssistent. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Grundsätze zum Informationsschutz und zur Privatsphäre.
Grundlage für die Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten, dürfen nur verarbeitet werden, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Selbstverständlich verarbeiten wir Daten nur, wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt.
Beim Einsatz von ConsultAssistent in der Behandlung verarbeiten wir die Daten im Auftrag der Gesundheitseinrichtung. Grundlage hierfür ist die Erfüllung des Behandlungsvertrages. Die Gesundheitseinrichtung kann die Daten im ConsultAssistent auch für das Qualitätsmanagement und in einigen Fällen für die Forschung nutzen. Die Grundlagen sind in diesem Fall die gesetzliche Verpflichtung und das berechtigte Interesse.
In allen anderen Fällen ist die ausdrückliche Zustimmung des Patienten die Grundlage. In der Forschung verwenden wir nur pseudonymisierte Daten von Patienten, die ihre ausdrückliche Zustimmung geben.
Zuverlässige Verarbeitung von Patientendaten
Die Daten, die Patienten in ConsultAssistent eingeben, werden auf hochsicheren europäischen Servern gespeichert. Unsere Systeme und Prozesse entsprechen einem hohen Standard, um die Daten und die Privatsphäre von Patienten und Gesundheitseinrichtungen so gut wie möglich zu schützen.
Zum Beispiel ist Outcome Measurement (der Lieferant von ConsultAssistent) nach NEN7510:2017 und ISO 27001:2022 zertifiziert. Dies sind die Standards für Informationssicherheit, die die Sicherheit medizinischer Daten und die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von (Patienten-)Daten garantieren. Dabei geht es nicht nur um die Anwendung ConsultAssistent, sondern auch darum, wie wir als Organisation arbeiten.
Jetzt und in Zukunft arbeiten wir weiter daran, ConsultAssistent so sicher wie möglich zu machen.
Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch bei der Nutzung von ConsultAssistent
Bei der Nutzung des ConsultAssistent entscheiden die Patienten, welche Informationen sie mit dem Arzt oder Gesundheitsdienstleister teilen und welche nicht. Wie im Sprechzimmer gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für die Daten, die Patienten über den ConsultAssistent an den Arzt weitergeben. Diese sind nur für den behandelnden Arzt und die beteiligten Leistungserbringer der Gesundheitseinrichtung, die den ConsultAssistent nutzt, zugänglich. Wir registrieren immer, welcher Leistungserbringer welche Daten sieht.
Verwendung von pseudonymisierten Daten für die Forschung
Nur wenn der Patient ausdrücklich zustimmt, verwenden wir seine pseudonymisierten Daten für Forschungszwecke. Pseudonymisierte Daten sind Daten, aus denen alle direkt rückführbaren personenbezogenen Daten entfernt wurden.
Alle unsere Forschungsarbeiten dienen der Verbesserung von Diagnose, Therapie und Pflegelogistik. Wir betreiben keine Forschung für andere Zwecke.
Und die Patientendaten werden niemals ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Die Daten bleiben im Besitz der Gesundheitsorganisation.
Wir sammeln und verarbeiten Daten, die Patienten in ConsultAssistent eingeben. Die Gesundheitseinrichtung ist für die Verwaltung der Patientendaten verantwortlich und hat daher als einzige Partei Zugriff auf diese Daten.
Selbstverständlich können die Daten der Patienten auch aus dem ConsultAssistent entfernt werden. Die Patienten können dies dem Verantwortlichen für die Daten mitteilen: ihrer eigenen Gesundheitseinrichtung.
CE-Kennzeichnung
Der ConsultAssistent ist ein Medizinprodukt. Der ConsultAssistent wurde im März 2020 als Medizinprodukt der Risikoklasse 1 unter der sogenannten Medizinprodukterichtlinie (MDD) gemeldet. Die MDD wurde inzwischen durch die MDR-Verordnung (Medical Device Regulations) ersetzt, wobei der ConsultAssistent in die Kategorie 2a fällt. Wir folgen der Übergangsregelung, haben ein Qualitätsmanagementsystem auf der Grundlage der ISO 13485 und eine Vereinbarung mit einer benannten Stelle zur Durchführung einer Konformitätsbewertung, mit dem Ziel, dass diese Bewertung im Jahr 2025/2026 stattfinden wird.
Weitere Informationen
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie ConsultAssistent Daten schützt? Lesen Sie die vollständige
- Datenschutzerklärung für die ConsultAssistent-Anwendung
- Nutzungsbedingungen für die Anwendung ConsultAssistent
- Datenschutzerklärung von Outcome Measurement
Oder kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Sicherheit und Datenschutz.